Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34991
VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09.DA (https://dejure.org/2011,34991)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26.07.2011 - 6 K 1680/09.DA (https://dejure.org/2011,34991)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 6 K 1680/09.DA (https://dejure.org/2011,34991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,34991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.1992 - 5 B 28.92

    Nichtbestehen der Abschlussprüfung - Auf die Auslegung von Rechtsbegriffen

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vor allem mit Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35/85 - BVerwGE 80, 290; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 97/81 - BVerwGE 70, 13; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 31/82 - juris; aber auch in seinem Beschluss vom 21.02.1992 - 5 B 28/92) klargestellt hat, kommt es bei Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG auf den Grund, aus dem die Prüfung nicht bestanden wird oder als nicht bestanden gilt, nicht an.

    Als rechtauslegende Verwaltungsvorschriften sind die BAföGVwV 1991 zwar für die Behörden bindend, für die Gerichte hingegen Gegenstand und nicht Maßstab der richterlichen Überprüfung (Bundesverwaltungsgericht - Beschluss vom 21.02.1992 - 5 B 28/92 - juris).

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vor allem mit Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35/85 - BVerwGE 80, 290; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 97/81 - BVerwGE 70, 13; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 31/82 - juris; aber auch in seinem Beschluss vom 21.02.1992 - 5 B 28/92) klargestellt hat, kommt es bei Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG auf den Grund, aus dem die Prüfung nicht bestanden wird oder als nicht bestanden gilt, nicht an.
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 97.81

    Förderung - Förderungshöchstdauer - Abschlussprüfung - Nichtbestehen -

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vor allem mit Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35/85 - BVerwGE 80, 290; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 97/81 - BVerwGE 70, 13; Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 31/82 - juris; aber auch in seinem Beschluss vom 21.02.1992 - 5 B 28/92) klargestellt hat, kommt es bei Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG auf den Grund, aus dem die Prüfung nicht bestanden wird oder als nicht bestanden gilt, nicht an.
  • VG München, 08.04.2009 - M 15 E 09.1213

    Ausbildungsförderung:

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.07.2011 - 6 K 1680/09
    Inwieweit es für dieses Rechtsverständnis maßgeblich darauf ankommt, dass die einschlägige Prüfungsordnung an das Nichtablegen einer Prüfung / eines Prüfungsteils die Fiktion des Nichtbestehens und nicht die Fiktion des Nichtablegens der Prüfung knüpft (vgl. zu dieser Unterscheidung: Verwaltungsgericht München - Beschluss vom 08.04.2009 - M 15 E 09.1213 - juris) kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • VG Würzburg, 19.03.2013 - W 1 K 13.21

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; Nichtbestehen der

    So ist die Prüfung etwa auch dann nicht bestanden, wenn dies etwa auf der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Abgabe einer zum Bestehen der Prüfung erforderlichen Hausarbeit beruht (BVerwGE 70, 13; OVG Münster, KMK-HSchR 1982, 634; VGH Kassel v. 24.11.19181 - IX OE 136/79 - juris; VG Darmstadt v. 26.7.2011 - 6 K 1680/09.DA - juris).
  • VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 K 348/11

    Weiterförderung der Ausbildung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer;

    Eine Abschlussprüfung ist auch dann im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG nicht bestanden, wenn sie nach der einschlägigen Prüfungsordnung wegen Fernbleibens der Prüfung bzw. Nichtabgabe der Arbeit als nicht bestanden gilt (VG Darmstadt, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 1680/09.DA m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht